Sicherheitszuhaltung AZM und MZM
Eine Sicherheitszuhaltung aus den Baureihen AZM bzw. MZM gewährleistet, dass drehbare, seitlich verschiebbare und abnehmbare Schutzeinrichtungen wie Hauben, Gitter oder Türen nur dann geöffnet werden können, wenn keine Gefahr bringenden Zustände mehr bestehen. Hierzu zählen beispielsweise Nachlaufbewegungen von Ketten, Walzen oder Wellen. Dabei wirken die Zuhaltungen zusammen mit Sicherheitsrelaisbausteinen sowie mit sicheren Stillstandswächtern oder Zeitgliedern.
Außerhalb des Arbeitsschutzes kommen Sicherheitszuhaltungen auch dort zum Einsatz, wo das Öffnen einer Schutzeinrichtung nicht erwünscht ist. Im Bereich Prozessschutz kann dies etwa einen unzulässigen oder unerwünschten Eingriff in den Produktionsprozess bedeuten.